Mitgliedschaftsbewerbung und Auswahlverfahren
Die Mitgliedschaft in der Luxemburger Akademie der Wissenschaften und Künste ist eine lebenslange Auszeichnung für Personen, die herausragende Beiträge in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Geisteswissenschaften geleistet haben.
Das folgende Verfahren gewährleistet einen strengen und fairen Auswahlprozess im Einklang mit internationaler akademischer Praxis.
I. Mitgliedschaftskategorien
Mitglied
Verliehen an Personen, die herausragende und weithin anerkannte Leistungen in ihrem Fachgebiet erbracht haben.
Korrespondierendes Mitglied
Verliehen an Wissenschaftler oder Künstler in der Mitte ihrer Karriere, die bedeutende Leistungen erbracht haben und außergewöhnliches Potenzial für künftige Beiträge zeigen.
II. Zulassungsvoraussetzungen
Offen für Kandidaten jeder Nationalität. Die Auswahl basiert auf:
- Anerkannte Exzellenz in Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Ingenieurwesen, Medizin, Geisteswissenschaften oder Kunst;
- Positive Auswirkungen auf das luxemburgische oder internationale wissenschaftliche/kulturelle Leben;
- Bereitschaft, an den interdisziplinären Aktivitäten der Akademie teilzunehmen.
III. Nominierung und Bewerbung
Kandidaten können nominiert werden oder sich direkt bewerben:
Gemeinsame Nominierung durch mindestens zwei aktuelle Akademiemitglieder mit ausführlichen Empfehlungsschreiben.
Offizielles Schreiben einer anerkannten Universität, Forschungseinrichtung oder wissenschaftlichen Gesellschaft.
Direkte Einreichung beim Sekretariat, begleitet von mindestens zwei unabhängigen Referenzschreiben internationaler Experten (Nicht-Mitglieder).
IV. Bewerbungsunterlagen
Elektronische Kopien einreichen (auf Englisch, Französisch oder Deutsch) an: membership@lasa.lu
- Ausgefülltes Bewerbungsformular (einschließlich Lebenslauf)
- Zusammenfassung der wichtigsten Leistungen und repräsentativen Werke
- Absichtserklärung für die künftige Zusammenarbeit mit der Akademie
- Empfehlungsschreiben (falls zutreffend)
V. Auswahlverfahren
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1
Eignungsprüfung durch das Sekretariat.
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2
Peer-Review durch den zuständigen Fachbereich (anonym).
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3
Beratung des Prüfungsausschusses: Der Rat und die Sektionsvorsitzenden nominieren Kandidaten durch anonyme Abstimmung.
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4
Endgültige Genehmigung durch den Rat: Die Wahl erfordert eine Zweidrittelmehrheit des vollständigen Rates.
VI. Verleihung
Neue Mitglieder werden bei einer zu gegebenem Anlass abgehaltenen Zeremonie aufgenommen und erhalten ein Zertifikat sowie das Abzeichen der Akademie.
VII. Auslegung
Der Rat der Luxemburger Akademie der Wissenschaften und Künste hat das endgültige Auslegungsrecht und behält sich das Recht vor, das Verfahren, die Mitgliedschaftsquoten oder die Auswahlkriterien nach Bedarf zu ändern.